Wie ist unser Kinderhort aufgebaut?

Tagesablauf

ab 11.00 Uhr: Öffnung der Einrichtung mit vorbereitender Tätigkeit des Personals
13.15 Uhr: Beginn des Mittagessens für alle Kinder
14.00 Uhr: gemeinsamer Gesprächskreis
ca. 14.15 Uhr: Hausaufgabenzeit
ca. 15.00 Uhr: situativ Freispiel, Beginn gezielter Angebote oder Projektarbeit
17.00 Uhr: Unsere Einrichtung schließt

Verpflegung

Gut, gesund und gerne satt. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung für Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung ist für uns sehr wichtig. Aufgrund dessen sind wir in das Coachingprojekt Kitaverpflegung involviert. Somit wird der Speiseplan des ortsansässigen Gasthauses Leobendorf, das uns täglich mit einem zweigängigen (Suppe / Hauptspeise oder Hauptspeise / Nachspeise) frisch zubereiteten, abwechslungsreichen und ausgewogenen Menü beliefert, durch das Amt für Ernährung, nach aktueller Forschung optimiert. Die Eltern werden informiert und mit Aktionen werden auch die Kinder mit ins Boot genommen. Hierbei werden auch die Essgewohnheiten von Kindern aus anderen Nationen berücksichtigt und passende Speisenangebote gereicht. Das Essen wird gemeinsam in der Zeit von 13.15 Uhr und 13.45 Uhr eingenommen. Als Getränke reichen wir Apfel- und Johannisbeersaft (aus ortsansässiger Kelterei) gespritzt mit Wasser sowie Wasser pur. Die Getränke und Becher sind für jedes Kind jederzeit verfügbar.

Kosten

Die Kosten der Hortbetreuung wurden in Absprache mit umliegenden Gemeinden festgelegt.
Monatlicher Beitrag bei einer Betreuungszeit von:
1 – 2 Stunden täglich 45,00 €
2 – 3 Stunden täglich 60,00 €
3 – 4 Stunden täglich 75,00 €
4 – 5 Stunden täglich 90,00 €
5 – 6 Stunden täglich 105,00 €

Für Saft werden monatlich 3,00 € berechnet.
Die Kosten für das täglich zweigängige Mittagessen betragen 4,42 € pro Mahlzeit.
Der Unkostenbeitrag für die Ferienbetreuung beträgt 10,00 €.

Die Geschwisterermäßigung für das zweite Kind in einer unserer Einrichtungen beträgt 10,00 €, für das dritte Kind 50,00 €.

Verwaltung

Die Verwaltung und der Behördenkontakt werden von der Leitung und der Stadtverwaltung gemeinsam durchgeführt.
Betreuungsverträge und Finanzen laufen auch über die Stadt.
Die Leitung und die Stadtverwaltung führen alle zwei Jahre eine Bedarfsumfrage bei den Eltern (Öffnungszeiten) durch.

Aufnahmeverfahren

Wir nehmen Schulkinder von der 1. – 6. Klasse in der Hortbetreuung auf. Einschreibedatum ist in der Regel im März desselben Jahres. Wenn Plätze frei sind, können diese auch während des Schuljahres vergeben werden. Vor der Einschreibung findet im Hort ein "Tag der offenen Tür" statt, an dem sich die Eltern und Kinder über den Tagesablauf und die pädagogische Arbeit informieren können.

Aufnahmekriterien

a. Kinder aus dem Stadtgebiet Laufen (falls noch Plätze frei sind, werden auch Kinder aus Nachbargemeinden aufgenommen)
b. Schulkinder der 1. – 6. Klasse
c. Alleinerziehende
d. Berufstätigkeit beider Elternteile (wobei ein schriftlicher Nachweis verlangt werden kann)
e. Soziale Verhältnisse, die es unbedingt erfordern, dass das Kind die Einrichtung besuchen muss
f. Geschwisterkinder sollten nach Möglichkeit in ein und derselben Einrichtung betreut werden (Geschwisterermäßigung und Erleichterung der Übergänge)

© Harald Wessner 2024