Wie ist unser Kindergarten aufgebaut?
Tagesablauf
07.00 bis 08.00 Uhr: Frühdienst
bis 08.30 Uhr: Bringzeit
07.00 bis 09.15 Uhr: Freispielzeit
09.15 bis 09.30 Uhr: Gemeinsames Aufräumen
09.30 bis 09.45 Uhr: Händewaschen
09.45 bis 10.30 Uhr: Gemeinsame Brotzeit
10.30 bis 11.30 Uhr: Gezielte Aktivitäten
11.30 bis 12.30 Uhr: Garten
ab 12.00 Uhr: Abholzeit
ca. 12.00 bis 13.00 Uhr: Warmes Mittagessen oder zweite Brotzeit
13.00 bis 14.00 Uhr: Ruhephase
13.00 bis 16.00 Uhr: 2. Freispiel
13.00 bis 16.00 Uhr: Nachmittagsangebote
Verpflegung
Die Grundlage für späteres Essverhalten wird im Kleinkindalter gelegt. In unserem Kindergarten achten wir daher auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Die gemeinsamen Mahlzeiten sind daher fest im Kindergartenalltag verankert. Sie sollen als angenehme soziale Situationen und zur Förderung der Selbstständigkeit genutzt werden.
Brotzeit
Die Kinder bringen ihre gesunde Brotzeit von zu Hause mit. Die gemeinsame Brotzeit findet um ca. 09.30 Uhr im Gruppenraum statt. Das pädagogische Fachpersonal achtet darauf, dass alle Kinder vorher auf die Toilette gehen und sich die Hände waschen. Jedes Kind deckt seinen Brotzeitplatz selbstständig ein und räumt ihn nach dem Essen wieder ab. Ein gemeinsamer Tischspruch leitet die Brotzeit ein.
Einmal im Monat findet ein gesundes Frühstücksbuffet statt. An diesem Tag benötigen die Kinder keine mitgebrachte Brotzeit. Das pädagogische Fachpersonal geht am Morgen mit einer kleinen Gruppe einkaufen. Im Anschluss bereiten die Kinder gemeinsam mit dem Fachpersonal die Lebensmittel in der Küche zu. Jeden Dienstag liefert der Biohof „Lecker“ frisches Obst, Milch und Gemüse für alle Kindergartenkinder.
Mittagessen
Das Mittagsmenü besteht aus einer Vorspeise und einem Hauptgang oder einem Hauptgang und einer Nachspeise. Unser Caterer Vordermayr legt Wert darauf, immer frische, saisonale und gesunde Lebensmittel zu verwenden.
Das Mittagessen beginnt um 12:00 Uhr. Das Küchenpersonal bereitet das Essen vor und deckt die Tische. Ein gemeinsamer Tischspruch leitet die Mahlzeit ein. Mit Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals können die Kinder selbstständig ihr Essen portionieren.
Trinken
Getränke werden vom Kindergarten zur Verfügung gestellt. Angeboten werden täglich Tee (vom Weltladen, Laufen) gemischt mit Säften oder Mineralwasser (Kelterei Greimel, Laufen)
Kosten inkl. Zuschuss
Monatlicher Beitrag bei einer Betreuungszeit von:
3 – 4 Stunden täglich 44,00 €
4 – 5 Stunden täglich 58,00 €
5 – 6 Stunden täglich 73,00 €
6 – 7 Stunden täglich 87,00 €
7 – 8 Stunden täglich 102,00 €
8 – 9 Stunden täglich 116,00 €
9 - 10 Stunden täglich 130,00 €
Für Tee und Saft werden monatlich 3,00 € berechnet.
Die Monatspauschale für das tägliche zweigängige Mittagessen beträgt pro gebuchten Tag 16€.
Die Geschwisterermäßigung für das zweite Kind in einer unserer Einrichtungen beträgt 10,00 €, für das dritte Kind 50,00 €.
Verwaltung
Die Verwaltung und der Behördenkontakt werden von der Leitung und der Stadtverwaltung gemeinsam durchgeführt.
Betreuungsverträge und Finanzen laufen auch über die Stadt.
Die Leitung und die Stadtverwaltung führen mindestens alle zwei Jahre eine Bedarfsumfrage bei den Eltern (z.B. Öffnungszeiten) durch.
Aufnahmeverfahren
Die Anmeldung findet für das kommende Kindergartenjahr im Monat März statt. Am Tag der offenen Tür haben die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder die Möglichkeit sich über die Einrichtung, die pädagogische und organisatorische Arbeit zu informieren. Bei einem Gespräch mit der Kindergartenleitung erhalten die Eltern ein Anmeldeformular und legen einen Termin für den Schnuppertag fest. Bei dem das Kind und deren Erziehungsberechtigten noch einmal einen Einblick in den Kindergartenalltag bekommen und das pädagogische Fachpersonal kennenlernen.
Zur Anmeldung erhalten die Eltern folgende Formulare:
- Anmeldeformular
- Betreuungsvertrag mit Anlagen
Außerdem sollten die Eltern zur Anmeldung mitbringen:
Gelbes Untersuchungsheft, Impfpass und Bankverbindung
Aufnahmekriterien
a. Kinder aus dem Stadtgebiet Laufen (falls noch Plätze frei sind, werden auch Kinder aus Nachbargemeinden aufgenommen)
b. Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren
c. Kinder von alleinerziehenden Eltern
d. Berufstätigkeit beider Elternteile (wobei ein schriftlicher Nachweis verlangt werden kann)
e. Soziale Verhältnisse, die es unbedingt erfordern, dass das Kind die Einrichtung besuchen muss
f. Geschwisterkinder sollten nach Möglichkeit in ein und derselben Einrichtung betreut werden (Geschwisterermäßigung und Erleichterung der Übergänge)